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Für Gastfamilien in Deutschland und
für Au Pair Kandidat/innen, die nach Deutschland möchten
Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit finden Sie viele wichtige Informationen zum Thema Au Pair Beschäftigung.
Es werden dort die Merkblätter und Informationen zur Au Pair Tätigkeit veröffentlicht, die auch herunter geladen werden können.
Wir wollen Au Pairs, die nach Deutschland kommen genau darüber aufklären, was eine Au Pair Tätigkeit ist.
Auch Gastfamilien in Deutschland sollten den nachfolgenden Text aufmerksam lesen.
Es gibt weibliche und männliche Au Pairs in Deutschland. Der Großteil ist naturgemäß weiblich, doch engagieren zunehmend Familien mit Söhnen oder sehr aktiven Kindern auch Au Pair Jungen.
Ein Au Pair ist ein junger Mensch aus dem Ausland, im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Aus den alten europäischen Ländern darf ein Au Pair auch bis zu 30 Jahre alt sein.
Das Au Pair kommt in die Gastfamilie nicht als Putz- oder Haushaltshilfe, sondern ist sozusagen ein neues Familienmitglied auf Zeit. Das bedeutet, das Au Pair wird ins Familienleben integriert, nimmt an gemeinsamen Mahlzeiten, Aktivitäten, Festen etc. teil.
Sinn und Zweck eines Au Pair Aufenthalts ist es, die Sprachkenntnisse zu verbessern und die Kenntnisse über das Gastland zu erweitern.
Die Aufgabe eines Au Pairs besteht in der Hilfe bei leichter Hausarbeit und der Betreuung der Kinder. Der Anteil der Hausarbeit an der Gesamt-Arbeitszeit sollte 50 % nicht überschreiten.
Das Au Pair soll verantwortungsvoll und liebvoll die Kinder der Familie hüten, mit ihnen spielen, sie zu Aktivitäten begleiten, sich sinnvoll mit ihnen beschäftigen usw.
Die Frage, was leichte Hausarbeit beinhaltet, ist manchmal nicht einfach zu beantworten. Als Anhaltspunkt kann man sagen, dass ein Au Pair keine Putzfrau ersetzen darf. Zu leichter Hausarbeit gehört auf jeden Fall z.B. staubsaugen, aufräumen, die Kinderzimmer in Ordnung halten, Kinderwäsche bügeln, bei der Zubereitung der Mahlzeiten helfen usw.
Nicht zu leichter Hausarbeit gehört z.B. Fenster überall im Haus putzen, Keller entrümpeln, Garage aufräumen, Mülltonnen säubern, Auto der Gasteltern putzen usw.
Nicht zur Au Pair Tätigkeit zählt auch Kranken- und Altenpflege.
Die Arbeitszeit des Au Pairs beträgt 30 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit darf 6 Stunden täglich nicht überschreiten. Dies versteht sich incl. Babysitting.
Sollte es einmal nötig sein, dass Überstunden anfallen, so müssen diese baldmöglichst durch mehr Freizeit ausgeglichen werden.
Nicht zur Arbeitszeit zählt die Besorgung eigener Angelegenheiten wie z.B. das Au Pair Zimmer putzen.
Wie die Arbeitszeit eingeteilt wird, besprechen üblicherweise Au Pair und Gastfamilie gemeinsam. Wobei die zeitlichen Bedürfnisse der Gastfamilie maßgeblich sind.
Dem Au Pair steht mindestens ein freier Tag pro Woche zu. Er muss mindestens einmal im Monat auf einen Sonntag fallen.
Dem Au Pair stehen vier freie Abende pro Woche zu.
Das Au Pair ist von seiner Gastfamilie freizustellen für den Besuch des Sprachkurses, der Ausübung seiner Religion, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen.
Dem Au Pair stehen bei einem Aufenthalt von 12 Monaten insgesamt 4 Wochen bezahlter Erholungsurlaub zu. Ist das Au Pair kürzer tätig, stehen ihm 2 freie Tage pro Au Pair-Monat zu.
Nimmt die Gastfamilie das Au Pair in den Urlaub mit, wird dem Au Pair diese Zeit nur dann als Urlaub angerechnet wenn nur unwesentliche Arbeiten übernommen werden müssen und wenn keine Anwesenheitspflicht für das Au Pair besteht. Soll das Au Pair im Urlaub allerdings auch die Betreuung der Kinder übernehmen, babysitten oder Mahlzeiten vorbereiten, dann ist dies natürlich als Arbeitszeit anzurechnen.
Läßt die Gastfamilie während des Familienurlaubs das Au Pair zuhause, so darf dieses in dieser Zeit nicht bei anderen Familien, Nachbarn oder Bekannten beschäftigt werden.
Gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich frei oder werden, falls die Hilfe des Au Pairs an diesem Tag dringend benötigt wird, durch Freizeit ausgeglichen.
Das Au Pair darf in der Zeit seines Au Pair Aufenthalts keiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Das Au Pair erhält von der Gastfamilie freie Verpflegung, nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält das gleiche Essen wie die Gastfamilie.
Das Au Pair muß in seiner Freizeit die Möglichkeit haben, an einem Sprachkurs teilzunehmen und geistig anregende oder kulturelle Veranstaltungen zu besuchen. Die Kosten für Sprachkurs und Teilnahme an Veranstaltungen, Exkursionen etc., trägt das Au Pair. Manchmal sind die Gastfamilien auf Bitte allerdings auch bereit, sich daran zu beteiligen.
Nach den Qualitätsrichtlinien des RDAV trägt die Gastfamilie die Fahrtkosten zum nächstgelegeneren für das Au Pair geeigneten Sprachkurs.
Dem Au Pair steht ein eigenes Zimmer im Haus oder der Wohnung der Gastfamilie zu. Das Zimmer muß beheizbar und abschließbar sein, über genügend Tageslicht verfügen, mindestens 8 qm gross und ausreichend möbliert sein.
Das Au Pair erhält zur Zeit ein monatliches Taschengeld in Höhe von 260 Euro.
Das Au Pair sollte sich in Deutschland ein Girokonto einrichten, auf das die Gasteltern das Taschengeld überweisen können. Es empfiehlt sich, dem Au Pair nach der Ankunft zunächst das Geld für eine Woche im Voraus zu überweisen. Später kann der Zeitpunkt der monatlichen Zahlung mit dem Au Pair vereinbart werden.
Die Gastfamilie ist verpflichtet, das Au Pair ausreichend zu versichern für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall. Wir verweisen hier auf den Punkt Versicherungen auf unserer Webseite.
Das Taschengeld ist auch im Fall der Krankheit eines Au Pairs bis zum Ablauf des Vertrag, längstens jedoch 6 Wochen, fortzuzahlen.
Zwischen der Gastfamilie und dem Au Pair wird ein schriftlicher Au Pair Vertrag abgeschlossen, der alle Rechten und Pflichten beider Seiten regelt.
Das Au Pair Verhältnis endet nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit.
Wenn im Vertrag keine Kündigungsfrist vereinbart ist, kann das Au Pair Verhältnis nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden. Meist einigen sich Gastfamilie und Au Pair darauf, dass das Au Pair so lange bleiben kann, bis eine neue Gastfamilie gefunden ist.
Liegt ein gravierender, schwerer Grund vor, kann das Au Pair Verhältnis auch fristlos gekündigt werden. Die Kündigungsgründe sind in diesem Fall allerdings recht eng zu fassen. Z.B. rechtfertigt ein angebranntes Essen keine fristlose Kündigung.
Der Gastfamilie und dem Au Pair muss klar sein, dass kulturelle Unterschiede auftauchen können, die man gemeinsam mit gutem Willen besiegen kann. Auch ein anfänglicher Kulturschock des Au Pairs ist nicht selten. Die Gastfamilie sollte geduldig reagieren und dem Au Pair für das Einleben etwas Zeit lassen. Es empfiehlt sich nicht, das Au Pair bereits am zweiten Tag nach der Ankunft mit den Kindern alleine zu lassen. Vielmehr sollte dem Au Pair alles erklärt und gezeigt werden. Sicher entstehen viele Fragen, die beantwortet werden müssen.
Gelegentlich entsteht nach der Ankunft des Au Pairs der Eindruck, dessen Sprachkenntnisse seien mangelhaft oder eine Verständigung nicht möglich. Die Gastfamilie sollte Geduld zeigen, denn viele Au Pairs sind anfangs ängstlich und trauen sich nicht, zu sprechen. Sie haben schlichtweg Angst, Fehler zu machen oder ausgelacht zu werden. Meist legt sich diese Scheu nach wenigen Tagen und man erkennt, dass das Au Pair doch über genügend Sprachkenntnisse verfügt.